Das § 81a-Beschleunigte Fachkräfteverfahren: Vorteile für den Arbeitgeber
- Cengiz Genc
- 25. Jan. 2024
- 2 Min. Lesezeit
In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Unternehmen entscheidend, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das § 81a-Beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet eine effiziente Möglichkeit für Arbeitgeber, ausländische Fachkräfte nach Deutschland zu holen. In diesem Blogbeitrag werden wir die Vorteile dieses Verfahrens für Arbeitgeber näher beleuchten.
Was ist das § 81a-Beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das § 81a-Beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren, das es Arbeitgebern ermöglicht, Fachkräfte aus Drittstaaten (Ländern außerhalb der Europäischen Union) schneller nach Deutschland zu holen. Dieses Verfahren ist insbesondere für Engpassberufe und Mangelberufe gedacht, in denen es schwer ist, geeignete Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden.
Vorteile für den Arbeitgeber:
1. Schnellere Einstellung:
Ein entscheidender Vorteil des § 81a-Verfahrens ist die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen. Die Zuwanderungsbehörden haben die Verpflichtung, Anträge innerhalb von drei Wochen zu prüfen und zu entscheiden. Dies bedeutet, dass der Einstellungsprozess erheblich beschleunigt wird. Arbeitgeber können dringend benötigte Fachkräfte schneller einstellen und somit Engpässe im Unternehmen vermeiden.
2. Flexibilität bei der Arbeitsplatzsuche:
Für die ausländischen Fachkräfte ist es im Rahmen des § 81a-Verfahrens möglich, in Deutschland nach einer Arbeitsstelle zu suchen, ohne bereits ein konkretes Jobangebot vorweisen zu müssen. Dies erhöht die Flexibilität und ermöglicht es Unternehmen, potenzielle Kandidaten auszuwählen, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen.
3. Reduzierte bürokratische Hürden:
Das § 81a-Verfahren zielt darauf ab, bürokratische Hürden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu minimieren. Die Anforderungen an die Arbeitsmarktprüfung sind weniger streng, und es ist nicht erforderlich, eine Vorrangprüfung durchzuführen. Dies erleichtert die Einstellung ausländischer Fachkräfte erheblich.
4. Zugang zu qualifizierten Fachkräften:
Das Verfahren ermöglicht es deutschen Unternehmen, auf einen größeren Pool qualifizierter Fachkräfte zuzugreifen. Dies kann insbesondere in Berufsfeldern wie Informationstechnologie, Gesundheitswesen und Ingenieurwesen von großem Nutzen sein, wo der Fachkräftemangel besonders spürbar ist.
5. Langfristige Integration:
Das § 81a-Verfahren bietet auch die Möglichkeit für die ausländischen Fachkräfte, langfristig in Deutschland zu bleiben und sich zu integrieren. Dies kann dazu beitragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich stärker mit dem Unternehmen identifizieren und langfristig wertvolle Mitglieder des Teams werden.
Fazit:
Das § 81a-Beschleunigte Fachkräfteverfahren ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Arbeitgebern in Deutschland bei der Rekrutierung von qualifizierten ausländischen Fachkräften. Die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen, die Flexibilität bei der Arbeitsplatzsuche und die Reduzierung bürokratischer Hürden machen dieses Verfahren zu einer attraktiven Option. Arbeitgeber können auf diese Weise schneller auf die wachsenden Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren und gleichzeitig von den Fähigkeiten und Qualifikationen internationaler Fachkräfte profitieren.
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